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KÜNDIGUNG/ZUGANGSBESCHRÄNKUNG. SCH behält sich das Recht vor, im alleinigen Ermessen Ihren Zugriff auf die Website und die Materialien oder auf Teile davon jederzeit und ohne Vorankündigung zu modifizieren oder zu beenden.
BENACHRICHTIGUNGEN. Alle Benachrichtigungen und sonstige Mitteilungen, die durch die Bestimmungen dieses Vertrages gestattet/notwendig sind, können per E-Mail, Post oder seitens eines IHG Unternehmens durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung auf unserer Website geschehen. Die Benachrichtigung gilt als zugestellt, wenn Sie diese erhalten haben (E-Mail oder Post) bzw. unmittelbar mit Veröffentlichung auf unserer Website.
GELTENDES RECHT.Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht des US-Bundesstaates Georgia und werden nach diesem ausgelegt und umgesetzt, ohne Berücksichtigung von Gesetzeswidersprüchen. Für jegliche Rechtsstreitigkeiten, die nicht von den in dieser Vereinbarung bzw. in diesen Materialien aufgeführten Regeln des Schiedsverfahrens abgedeckt sind, sind nur die bundesstaatlichen Gerichte des US-Bundesstaates Georgia zuständig.
SCHIEDSVERFAHREN.Soweit gesetzlich zulässig werden jegliche Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung oder Leistung dieser Website, diesen Nutzungsbedingungen bzw. diesen Materialien oder der Vereinbarung ergeben, Ansprüche auf Schadensersatz und/oder die Erstattung von Anwaltskosten und anderer Aufwendungen („Abgedeckte Ansprüche“) zur Schlichtung durch Schiedsspruch an die American Arbitration Association (AAA) übergeben. Dies gilt jedoch nicht bei Ansprüchen oder Streitigkeiten, die das Eigentum sowie die Gültigkeit und Nutzung von IHG Warenzeichen oder IHG Dienstleistungsmarken betreffen. SCH behält sich in bestimmten Fällen das Recht vor, von einem zuständigen Gericht vorübergehend einstweilige Verfügungen, vorläufige Unterlassungsansprüche und/oder (andere als die Höhe von Schadensersatzansprüchen betreffende) Feststellungsklagen zu erwirken.
Die Schlichtungsverfahren müssen von einem Rechtsanwalt oder Richter a.D. als unabhängigem Schlichter angehört werden. Das Schiedsverfahren muss in Übereinstimmung mit den bestehenden Commercial Arbitration Rules der AAA stattfinden. Alle Belange, die unter den Federal Arbitration Act (9 U.S.C. 1 ff.) fallen, werden davon und von keinem anderen bundesstaatlichen Schiedsrecht abgedeckt. Sie und SCH verzichten auf das Recht, andere verfügbare Regulierungsprozesse zur Beilegung von Streitigkeiten wie gerichtliche Klagen oder Verwaltungsverfahren anzustrengen. Sie und SCH verzichten auf das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren wegen derartiger Streitigkeiten. Die Schlichtungsordnung unterscheidet sich von den bei Gericht geltenden Vorschriften. Es gibt keinen Richter und keine Geschworenen und die Möglichkeiten zur Revision sind eingeschränkt, doch ein Schlichter kann Schadenersatzansprüche und Entschädigungen ebenso zuerkennen und ist ebenso an die Einschränkungen der Vereinbarung gebunden wie ein Gericht.
Bei der Entscheidungsfindung muss der Schlichter dieser Vereinbarung, diesen Materialien und den geltenden Gesetzen folgen. Er darf seine Entscheidung nicht im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen treffen. Der Schlichter darf nicht (1) ohne die Zustimmung aller Parteien die Ansprüche mehrerer Personen in einem einzigen Fall zusammenfassen, (2) an der Benachrichtigung anderer über mögliche Ansprüche mitwirken oder diese erleichtern oder (3) in irgendeiner Form eines Gruppen-, Massen-, Sammel- oder Vertretungsverfahrens schlichten oder den Vorsitz führen. Der Schlichter muss im Schiedsspruch ihm angemessen erscheinende Schadenersatzleistungen berücksichtigen (zuzüglich Zinsen aus unbezahlten Beträgen ab dem Fälligkeitsdatum zum gesetzlich erlaubten Höchstsatz), des Weiteren Anwaltshonorare und -kosten. Der Schiedsspruch des Schlichters muss endgültig und für alle beteiligten Parteien bindend sein. Der Rechtsspruch des Schlichters muss bei einem zuständigen Gericht eingereicht werden.
Wenn eine Partei gegen diese Schiedsvereinbarung verstößt, indem sie eine Klage zur Geltendmachung eines abgedeckten Anspruchs vor einem Gericht erhebt, ist das Gericht (und kein Schlichter) befugt, alle Streitigkeiten über die Auslegung, das Zustandekommen, die Existenz, die Durchsetzbarkeit, die Gültigkeit und den Umfang dieser Nutzungsbedingungen, einschließlich der Vereinbarung, dieser Schiedsvereinbarung und des Verzichts auf Gruppen-, Massen-, Sammel- und Vertretungsklagen zu entscheiden. Wenn jedoch eine Partei diese Schiedsvereinbarung einhält und ein Schiedsverfahren beantragt, ohne eine Klage bei einem Gericht einzureichen, ist der Schlichter befugt, Streitigkeiten über die Auslegung dieser Nutzungsbedingungen zum Zwecke der Offenlegung oder der Begründetheit der zugrunde liegenden Forderung zu entscheiden, jedoch nicht befugt, Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Existenz, die Durchsetzbarkeit oder die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen, einschließlich der Vereinbarung, dieser Schiedsvereinbarung und des Verzichts auf Gruppen-, Massen-, Sammel- und Vertretungsklagen zu entscheiden.
Vertraulich. Wenn dies nicht durch gesetzliche Vorschriften anders verlangt wird, müssen die gesamten Schlichtungsverfahren (einschließlich sämtlicher Regelungen, Entscheidungen oder Anordnungen des Schlichters) vertraulich bleiben und dürfen niemand anderem als den Parteien dieser Vereinbarung offengelegt werden.
VERJÄHRUNG. Jegliche abgedeckten Ansprüche müssen innerhalb eines (1) Jahres nach dem Eintreten der Tatsachen geltend gemacht werden, auf die sich die Ansprüche und Maßnahmen beziehen. Andernfalls gelten diese Ansprüche und Maßnahmen als verjährt. Dieser Abschnitt zur Verjährung gilt nicht für Einwohner von New Jersey oder wo dies laut örtlichem Recht nicht zulässig ist.
VERZICHT AUF GRUPPEN-, MASSEN-, SAMMEL- UND VERTRETUNGSKLAGEN. Soweit gesetzlich zulässig, verpflichten Sie sich, keine Sammelklage gegen ein IHG Unternehmen einzureichen, an einer Sammelklage gegen ein IHG Unternehmen teilzunehmen, keine Gruppen-, Massen-, Sammel- oder repräsentativen Schiedsverfahren gegen ein IHG Unternehmen einzureichen oder zu beantragen oder nicht an einem solchen Schiedsverfahren gegen ein IHG Unternehmen teilzunehmen, soweit es sich um abgedeckte Ansprüche handelt. Soweit gesetzlich zulässig, erklären Sie sich damit einverstanden, dass alle derartigen Ansprüche nur für Sie persönlich und nicht im Namen anderer Personen geltend gemacht werden können.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen. Ein Versäumnis oder eine Verzögerung seitens IHG, von einem ihr nach dieser Vereinbarung oder nach dem Gesetz zustehenden Recht oder Rechtsmittel Gebrauch zu machen oder die Bedingungen dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar. Sollte ein Teil oder eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, nicht durchsetzbar oder unwirksam sein, bleiben die anderen Bestimmungen davon unbeeinträchtigt und sind weiterhin wirksam. Sollte sich der Verzicht auf Gruppen-, Massen-, Sammel- und Vertretungsklagen als nicht durchsetzbar erweisen, muss jede Klage, die auf der Grundlage von Gruppen-, Massen-, Sammel- oder Vertretungsklagen erhoben wird, bei einem zuständigen Gericht eingereicht werden, und dieses Gericht ist der ausschließliche Gerichtsstand für solche Klagen. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht für die Auslegung dieser Vereinbarung relevant.